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Firmenportrait

Unser Leistungsspektrum:

  • Ersatz- und Verschleißteile als Vollsortiment für leichte, mittlere und schwere LKW sowie Transporter, Anhänger und landwirtschaftliche Geräte
  • Vertrieb von Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität, sowie von Alternativprodukten zur zeitwertgerechten Reparatur
  • Beratung und Vertrieb Werkstattausrüstung und Diagnosetechnik
  • Kundenbetreuung und -Beratung durch unseren Außendienst
  • Werkstattunterstützung durch Diagnose Trailer EBS- Systeme
  • Top Truck Werkstattkonzept
  • Theken-und Telefonverkauf von Montag bis Samstag
  • Warenzustellung durch eigene Lieferfahrzeuge sowie Nachtexpressversand
  • umfangreiches Warenlager vor Ort
  • Vertriebspartner technische Gase von Air Liquide Deutschland

Scheinwerfereinstellgeräte

Mit Verkehrsblatt 17/2020 vom 15. September hat die Bundesregierung die finale und damit Gesetzeskraft erlangende Fassung der Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfereinstellprüfgeräten verabschiedet. Diese ersetzt die längst zur Novellierung überfällige und mittlerweile seit 39 Jahren gültige Fassung aus dem Jahr 1981.

Positiv aus Sicht von Christian Thalheimer, Vorstandsmitglied im ASA-Bundesverband und Leiter des ASA-Fachbereichs Prüfstände: die neue SEP-Geräterichtline schafft in einigen
Punkten Klarheit. Denn die bisherige lediglich drei Seiten umfassende Richtline enthielt bspw. keinerlei Vorgaben zu digitalen Geräten, Farbfiltern oder gar eingebauten Nivelliereinrichtungen.
Laut Christian Thalheimer ist das Ergebnis der neuen Richtlinie für den Verband und speziell für seinen Fachbereich dennoch enttäuschend. „Die Konsequenzen, die sich aus der nun
verabschiedeten Richtlinie für die Gerätehersteller ergeben, werden vermutlich auch Werkstattunternehmer und Werkstattkunden indirekt zu spüren bekommen“, ist Thalheimer
überzeugt.

Softwareupdate löst Baumusterprüfung aus
Hauptgrund für seine kritische Beurteilung: Gemäß der neuen Richtlinie muss die Baumusterfreigabe für SEP alle fünf Jahre erneuert werden. Dies auch, wenn keine technische
Änderung am Gerät erfolgt. Eine neue Baumusterprüfung ist zudem auch dann durchzuführen, wenn lediglich die Gerätesoftware aktualisiert wird. Dabei ist eine Differenzierung zwischen messtechnisch relevantem Teil und Anwendersoftware - wie es bspw. bei Abgastestern bewährte Praxis ist – nicht vorgesehen.

Expertenratschläge nicht berücksichtigt
Leider ist man im BMVI den meisten der 28 Änderungsvorschläge nicht gefolgt, die ein Unterarbeitskreis des Fachbereichs Prüfstände detailliert erarbeitet hatte. „Wir haben in
unserem Arbeitskreis redaktionelle Unschärfen des Richtlinienentwurfs aufgedeckt und Korrekturvorschläge unterbreitet, um in der Praxis erfahrungsgemäß entstehende unnötige
Interpretationsspielräume und Missverständnisse in der Anwendung der Richtlinie zu vermeiden.“ Die seit 2014 viel diskutierte HU-SEP Richtline wirft bis heute in der Branche
Fragen auf und ist trotz Korrekturfassungen ebenfalls nicht eindeutig zu interpretieren und praxisorientiert umsetzbar. Ein Querverweis beider Richtlinien wäre ebenfalls erforderlich. Die
neue SEP Gerätelinie umfasst nun die „Funktion eines SEP mit Systemen zum Ausgleich von Ebenheitsabweichungen der Fahrzeugaufstellfläche“. In der HU-SEP Richtline ist die
Fahrzeugaufstellfläche klar reglementiert. „Hier sind in der Praxis Diskussionen, darüber vorprogrammiert, welche Regelung konkret anzuwenden ist“, fürchtet Christian Thalheimer.

Lange Übergangszeit
Während man die Baumusterprüfung für erstmals nach dem 1.1.2021 geprüfte Geräte auf fünf Jahre begrenzt, sind nach der alten Richtlinie vom 25.09.1981 vor dem 1.1.2021 Baumuster geprüfte SEP ohne neuerliche Baumusterprüfung bis 31.12.2034 einsetzbar. Wer aktuell ein neues Gerät mit gültiger Zulassung anschafft, kann sicher sein, dieses die nächsten 15 Jahre verwenden zu dürfen.


DT Ladedrucksensoren

Tipps & Tricks DT Ladedrucksensoren

Zuerst das Ladedrucksystem auf Dichtheit kontrollieren und Druckwerte vom Steuergerät auslesen.

Anschließend den Sensor demontieren, den Montageort prüfen und ihn reinigen.

Dann den Sensor mit dem vorgegebenen Montagedrehmoment montieren. Die elektrischen Leitungen spannungsfrei und ohne Quetsch-und Scheuerstellen verlegen. Wenn keine Beschädigung und Oxidation am Anschlussstecker vorliegt, den Elektrostecker montieren.

Es folgt der Funktionstest: Mit dem Diagnosetester die Druckwerte kontrollieren. Falls am Fahrzeug kein Entstörkondensator für den Sensor verbaut ist, kann dieser nachgerüstet werden, um die Langlebigkeit des Ladedrucksensors zu erhöhen.


BTS Turbolader

Wir haben unser Produktportfolio im Bereich Turbolader erweitert.

BTS Reman Turbolader sind so gut wie Neuteile - bei gleicher Gewährleistung. Tauschturbolader sind bei der Reparatur eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung ohne Qualitätseinbuße.

Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Schonung der Resourcen - diese Schlagworte kennzeichnen das Remanufacturing, kurz Reman. Austausch-Turbolader in Erstausrüsterqualität sind bei der zeitwertgerechten Reparatur gerade bei älteren Fahrzeugen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Die Aufbereitung gebrauchter Turbolader hat bei BTS professionell-industriellen Standard, zertifiziert nach DIN ISO 9001, mit allem was dazu gehört, vom Altteile-Management bis hin zur Endprüfung. BTS hat die Erfahrung, diese hochtechnischen Produkte so sensibel und anspruchsvoll zu bearbeiten, dass sie den Vergleich mit einem Neuteil nicht scheuen müssen.
In Europa wächst das Marktsegment für aufbereitete Kraftfahrzeugteile kontinuierlich und weist deutlich höhere Zuwachsraten als der weitgehend stagnierende gesamte Teilemarkt auf. In den USA hat der Tauschmarkt heute bereits einen Anteil von fast 90 Prozent. BTS unterstützt mit seinem Tauschteile-Programm diesen nachhaltigen Trend zur zeitwertgerechten, Ressourcen schonenden Kfz-Reparatur und investiert weiter in seine Reman-Abteilung mit Zukunft.

Mit dem BTS Turbo Service Set:

  • Fehlerquellen ausschließen
  • Alle erforderlichen Teile tauschen
  • Laufzeit des neuen Turboladers gewährleisten
  • Schnell, mit dem geringstmöglichen Zeitaufwand, technisch fundiert, umfassend und sicher reparieren
  • inklusive Ärger-Ersparnis durch eventuelle Reklamation bei Folgeschäden!

Herth und Buss LED Kennleuchte aufladbar

Agrartechnik

Portable und wieder aufladbare Blitzkenn­leuchte, die sowohl mit einer  Magnet­ als auch einer Vakuumbefestigung ausgestattet ist.

Das Design wird durch die Batterielade­- und Zustandsanzeige abgerundet und ist vielseitig einsetzbar!

  • Höhe: 140 mm
  • Gehäusedurchmesser: 128 mm
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit: 120 km/h
  • ECE-Norm: R65 R10
  • Temperaturbereich: -­30 bis 50 °C
  • Material: PC (Polycarbonat) Gummi
  • Befestigungsart: Saugnapfbefestigung
  • Spannung: 12 bis 24 : 8,1 W 36 W 40 W
  • Version: Single flash, Double flash Rotating mode

Info: mit Ladegerät

Elektromagnetisch mit Stecker für Zigarettenanzünder


HU-Scheinwerferrichtlinie: Jetzt wird's ernst Ausnahmen nur im geprüften Einzelfall möglich.

Seit Ende Dezember wächst die Zahl an DAkkS-akkreditierten Anbietern für die Abnahme von Scheinwerferprüfplätzen.

Kaum ein anderes Thema erhitzt in letzter Zeit so sehr die Gemüter in der Servicebranche wie die Verkehrsblattverlautbarung Nr. 14/2014, sprich die neue HU-Scheinwerferprüfrichtlinie.
Ein Grund dafür, dass zahlreiche Prüfstützpunkte und Prüfplätze bis heute nicht über einen normkonform kalibrierten Scheinwerferprüfplatz verfügen: Es mangelte massiv an
Unternehmen, die solch einen Prüfplatz abnehmen können. Mit Ausnahmen der bekannten Prüfgesellschaften, allen voran der Dekra und den TÜVs, gab es lange Zeit keinen weiteren freien Anbieter.

Doch damit ist seit Kurzem Schluss: Jetzt erhielt die ESZ AG, das nach eigenen Angaben größte Kalibrierlabor Europas, als erstes Unternehmen hierzulande die offizielle Zulassung für Prüfungen dieser Art durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Gleichzeitig erhielt auch der TÜV Rheinland, der sich ebenfalls frühzeitig um eine DAkkS-Anerkennung bemüht hat, die entsprechende Urkunde und darf nun Prüfplätze gemäß DIN ISO 17025 abnehmen. Genau die braucht der, wer Scheinwerferprüfplätze seit 1. Januar abnehmen möchte und a) kein Überwachungsorganisation ist oder b) als solche dies bei Prüfstützpunkten tun möchte, an denen eine andere Organisation prüft.

TAK steht bereits in den Startlöchern
Ebenfalls mit einer kurz bevorstehenden Anerkennung durch die DAkkS rechnet auch die TAK Cert, eine Tochter der Bildungseinrichtung des Kfz -Gewerbes, die eigens für die
Abnahme von Scheinwerferprüfplätzen und Bremsprüfständen gegründet wurde. „Der DAkkS liegen alle notwendigen Informationen von TAK Cert vor“, erläutert Rüdiger Semper auf Anfrage von »kfz-betrieb«. Der Geschäftsführer der TAK Cert ist zuversichtlich, bald grünes Licht zu bekommen: „Wir hoffen, dass wir bis Mitte Januar eine Akkreditierung erhalten.“ Ab dann können auch von der TAK Cert geschulte Personen der Kfz-Innungen und Landesverbände Mitgliedsbetrieben entsprechende Abnahmen anbieten.

Dass es eine wie vielfach geforderte oder erhoffte Fristverlängerung nicht geben wird, Stand Ende 2017 bereits fest. Fest stand dabei aber auch siehe »kfz -betrieb« Ausgabe 51-52/2017 dass die jeweiligen Landesbehörden individuelle Ausnahmen von dieser Regelung erteilen werden. Sprich, sie untersagen seit letzter Woche einer Werkstatt den Betrieb als HU-Prüfstützpunkt auch dann nicht, wenn der Scheinwerferprüfplatz noch nicht den Vorschriften entspricht. Leider gibt es hier, dem deutschen Föderalismus sei Dank, keine bundeseinheitliche, sondern eben nur eine länderindividuelle Regelung.
Je nach Bundesland unterschiedliche Ausnahmen Wie sich die Betriebe verhalten sollen, wenn sie weiterhin eine AU im eigenen Hause anbieten möchten, ihr Platz aber in 2017 nicht abgenommen wurde oder dies unmittelbar für 2018 turnusmäßig bevorsteht, verraten im folgenden die Aussagen der entsprechenden Landesbehörden.

Fein raus sind, wenn man so will, unter Umständen Werkstätten in Rheinland-Pfalz: Hier bekommen die, die ihren Geschäftsbetrieb bis 31.12.2019 einstellen,einen Persilschein. Sie brauchen sich um den akkreditierten Kalibriernachweis keine Sorgen zu machen: Das zuständige Ministerium verlangt ihn schlichtweg nicht –eine Stückprüfung reicht hier aus.
Vernünftig scheint in dieser Hinsicht auch ein Rat des Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, worauf der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hinweist: Dieses rät Kfz-Betrieben, sie sollten „die vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe betriebene Datenbank www.pspdb.de nutzen und die eingesetzten Prüfmittel wie Bremsprüfstände, Scheinwerfereinstellprüfsysteme sowie AU-Geräte im Wege der Selbstauskunft melden und entweder die Dokumente über bereits von akkreditierten Prüfern durchgeführte Stückprüfungen und Kalibrierungen oder die Nachweise über entsprechende Prüfaufträge elektronisch hinterlegen.“


Wichtige technische Informationen

Kältemittel in Fahrzeugklimaanlagen – Vermischungen dringend vermeiden!

Mit dem Ziel, den Ausstoß umweltschädlicher Treibhausgase zu reduzieren, hat die Europäische Union die Vermarktungsmengen für das Kältemittels R 134a limitiert. Die Folge: R 134a wird spürbar knapper und damit erheblich teurer!
Einige Werkstätten reagieren auf diese neue Situation, indem sie in R 134a-Klimaanlagen ein alternatives Kältemittel einfüllen. Dies kann auch zu unerwünschten Reaktionen in der Klimaanlage führen und steht in Konflikt mit der Typengenehmigung des Fahrzeugs. Eine Vermischung verschiedener Kältemittel kann sowohl in der Werkstatt als auch auf der Straße brandgefährlich werden.
Die technische Anwendung der Kältemittel ist zwar ähnlich, doch laut Kältemittelhersteller verhält sich R 1234yf anderes als z. B. R 134a, insbesondere in Bezug auf den deutlich niedrigeren Flammpunkt von R 1234yf. Die Komponente n in der Fahrzeugklimaanlage sind immer speziell für das jeweilige Kältemittel entwickelt und freigegeben.

Bei der Entwicklung von Fahrzeugen mit R 1234yf-Klimaanlagen wurde sehr viel Wert auf die Sicherheit für den Fahrzeugbetrieb gelegt. So unterscheiden sich neue Klimaanlagen durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen (je Fahrzeughersteller unterschiedlich) von den früheren mit R 134a oder R 12 betriebenen Anlagen. Diese können zum Beispiel Abschirmbleche um die Abgasanlage sein oder Anschlussverbindungen, die außerhalb der Fahrgastzellen platziert wurden.

Wenn es im Werkstattalltag doch einmal zu einer Vermischung kommt, muss das Kältemittelgemisch aus der Klimaanlage fachgerecht gemäß Herstellervorgabe abgesaugt und durch ein Fachunternehmen (z. B. Gaslieferanten ) entsorgt werden.
Fazit: Verwenden Sie für den Klimaservice an Fahrzeugen immer nur das jeweils zugelassene Kältemittel!
Unser Tipp: Wenn Sie Kältemittelkosten sparen möchten, empfiehlt sich ein Low Emission-Klimaservicegerät. Denn damit verlieren Sie im Serviceprozess praktisch kein kostbares Kältemittel. Das Prinzip der Low Emission-Technik wird Ihnen auf der Homepage www.airconservice.de erläutert.

Umsetzung Prüfrichtlinie Scheinwerfereinstellgerät

informationAnbei ein Auszug aus der gültigen Richtlinie zur Überprüfung von Scheinwerfern an Kraftfahrzeugen bei der HU.
 
Bekanntmachung der Änderung der Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Bonn, den 30. Januar 2017
LA 20/7342.12/00
 
Die Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2014 (VkBl. 2014, Heft 5, S. 174), wird wie folgt geändert:

1.Anwendungsbereich, Übergangsbestimmungen
Diese Richtlinie gilt für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen im Rahmen der wiederkehrenden Untersuchungen nach § 29 StVZO.
Die Richtlinie ist spätestens ab dem 01.01.2018 an Systemen zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer anzuwenden.
Die „Richtlinie für die Einstellung und die Prüfung der Einstellung von Scheinwerfern an Kraftfahrzeugen“ in der Fassung der Veröffentlichung im VkBl. 1987, Heft 16, S. 563 mit Berichtigung im Heft 22, S. 759 wird zum 01.01.2018 aufgehoben.

Nachrüstung Rückfahr-Kamerasysteme

Der Fahrer gewinnt dadurch eine wesentlich bessere Einschätzung für Abstände und Gefahrensituationen.

Denn es steht viel auf dem Spiel: die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer, die Sicherheit des Fahrers und allem voran, die Sicherheit unserer Kinder. Die Kamera ist geeignet für alle Nutz- und Freizeitfahrzeuge, d.h. für

  • LKW
  •  Busse
  • Wohnmobile
  •  landwirtschaftliche Maschinen
  • Sonderfahrzeuge und
  • Baumaschinen

Werkstatt- News März 2015

Neues Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Information für Verwender von Messgeräten zur Anzeigepflicht nach § 32 MessEG ab dem 01.01.2015

Ab dem 01.01.2015 treten das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft.
§ 32 Abs. 1 MessEG fordert: Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.

Dazu nutzen Sie am besten die zentrale Meldeplattform unter: www.eichamt.de
Wählen sie dort die Option Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG
Sie können die Anzeige auch direkt an Ihr zuständiges Eichamt bzw. Ihre Eichbehörde richten.
Sollten die o.g. Wege für Sie nicht verfügbar sein, steht zusätzlich eine einheitliche zentrale Telefax- und Postadresse der Eichbehörde zur Verfügung:
Geschäftsstelle der AGME
c/o Deutsche Akademie für Metrologie beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht
Franz-Schrank-Str. 9
80638 München
Fax: +49 (0) 89 17901-386

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt auf der Internetseite www.eichamt.de