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Scheinwerfereinstellgeräte

Mit Verkehrsblatt 17/2020 vom 15. September hat die Bundesregierung die finale und damit Gesetzeskraft erlangende Fassung der Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfereinstellprüfgeräten verabschiedet. Diese ersetzt die längst zur Novellierung überfällige und mittlerweile seit 39 Jahren gültige Fassung aus dem Jahr 1981.

Positiv aus Sicht von Christian Thalheimer, Vorstandsmitglied im ASA-Bundesverband und Leiter des ASA-Fachbereichs Prüfstände: die neue SEP-Geräterichtline schafft in einigen
Punkten Klarheit. Denn die bisherige lediglich drei Seiten umfassende Richtline enthielt bspw. keinerlei Vorgaben zu digitalen Geräten, Farbfiltern oder gar eingebauten Nivelliereinrichtungen.
Laut Christian Thalheimer ist das Ergebnis der neuen Richtlinie für den Verband und speziell für seinen Fachbereich dennoch enttäuschend. „Die Konsequenzen, die sich aus der nun
verabschiedeten Richtlinie für die Gerätehersteller ergeben, werden vermutlich auch Werkstattunternehmer und Werkstattkunden indirekt zu spüren bekommen“, ist Thalheimer
überzeugt.

Softwareupdate löst Baumusterprüfung aus
Hauptgrund für seine kritische Beurteilung: Gemäß der neuen Richtlinie muss die Baumusterfreigabe für SEP alle fünf Jahre erneuert werden. Dies auch, wenn keine technische
Änderung am Gerät erfolgt. Eine neue Baumusterprüfung ist zudem auch dann durchzuführen, wenn lediglich die Gerätesoftware aktualisiert wird. Dabei ist eine Differenzierung zwischen messtechnisch relevantem Teil und Anwendersoftware - wie es bspw. bei Abgastestern bewährte Praxis ist – nicht vorgesehen.

Expertenratschläge nicht berücksichtigt
Leider ist man im BMVI den meisten der 28 Änderungsvorschläge nicht gefolgt, die ein Unterarbeitskreis des Fachbereichs Prüfstände detailliert erarbeitet hatte. „Wir haben in
unserem Arbeitskreis redaktionelle Unschärfen des Richtlinienentwurfs aufgedeckt und Korrekturvorschläge unterbreitet, um in der Praxis erfahrungsgemäß entstehende unnötige
Interpretationsspielräume und Missverständnisse in der Anwendung der Richtlinie zu vermeiden.“ Die seit 2014 viel diskutierte HU-SEP Richtline wirft bis heute in der Branche
Fragen auf und ist trotz Korrekturfassungen ebenfalls nicht eindeutig zu interpretieren und praxisorientiert umsetzbar. Ein Querverweis beider Richtlinien wäre ebenfalls erforderlich. Die
neue SEP Gerätelinie umfasst nun die „Funktion eines SEP mit Systemen zum Ausgleich von Ebenheitsabweichungen der Fahrzeugaufstellfläche“. In der HU-SEP Richtline ist die
Fahrzeugaufstellfläche klar reglementiert. „Hier sind in der Praxis Diskussionen, darüber vorprogrammiert, welche Regelung konkret anzuwenden ist“, fürchtet Christian Thalheimer.

Lange Übergangszeit
Während man die Baumusterprüfung für erstmals nach dem 1.1.2021 geprüfte Geräte auf fünf Jahre begrenzt, sind nach der alten Richtlinie vom 25.09.1981 vor dem 1.1.2021 Baumuster geprüfte SEP ohne neuerliche Baumusterprüfung bis 31.12.2034 einsetzbar. Wer aktuell ein neues Gerät mit gültiger Zulassung anschafft, kann sicher sein, dieses die nächsten 15 Jahre verwenden zu dürfen.